Gutachten

Privatgutachten

Ein Gutachten, das nicht vom Gericht beauftragt wurde, sondern von einem privaten Auftraggeber, bezeichnet man als Privatgutachten. Ein Privatgutachten können private Personen, juristische Personen, Firmen, Verwaltungen, Versicherungen, Verbände und Organisationen usw. in Auftrag geben.

Zu unseren Kundenkreis gehören:

Privatpersonen

Versicherungen

Firmen aus dem Handwerk- oder Industriesektor

Haus- und Wohnungsverwaltungen, sowie Baugenossenschaften

Bauträger, Generalunternehmer

Wohnungseigentümergemeinschaften

Was ist ein Privatgutachten?

Privatgutachten sind Untersuchungen und sachverständige Beurteilungen, die ein Gutachter im Auftrag einer Partei durchführt. Aus diesem Grund ist auch die Bezeichnung als Parteigutachten gebräuchlich. Ein Privatgutachten bildet somit das Gegenstück zum
Gerichtsgutachten.
Dazu zählen:
  • Schadenursachen und Schadenfeststellungen
  • Beweissicherung
  • Zustandsbewertung
  • Mängelfeststellung
  • Fachtechnische Revision – Durchführung von Wartungsbegehungen
Das Schadensgutachten ist eine Form des Privatgutachtens. Beim Schadensgutachten kann ein bestimmter Schaden oder Mangel dokumentiert und analysiert werden. In einem Schadensgutachten wird erläutert, um was für ein Schaden es sich handelt. Da Schäden in
und an Gebäuden die unterschiedlichsten Ursachen aufweisen können, ist immer dazu zu raten, dies durch einen Sachverständigen aufnehmen zu lassen.

Trotz aller Vorsicht und Vorsorge kann ein Schaden entstanden sein und dieser muss dann schnell behoben werden. Zum Beispiel wäre sonst der Baufortschritt gefährdet, Folgegewerke an der Weiterführung ihrer Arbeit behindert oder Gefahrenpotentiale könnten bestehen und ähnliches.

Beweisverfahren beantragen. Das daraus resultierende Ergebnis eines solchen Verfahrens ist das Gerichtsgutachten. Dieses Gutachten kann in dem Rechtsstreit als verbindliches Gerichtsgutachten eingebracht werden.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten sind Beweismittel, die zur Erforschung von Tatsachen1 oder von Schlussfolgerungen aus bereits bestehenden Tatsachen eingeholt werden. Für die Würdigung von Gerichtsgutachten gilt wie für alle andern Beweismittel der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.
Zu diesen Spalten sich die Gerichtsgutachten auf:

a) bürgerlichen Rechtsstreit

b) Selbständige Beweisverfahren

Was ist ein Gerichtsgutachten?
Bei einem Gerichtsgutachten Gerichtsverhandlung erstellt der Sachverständige das Gutachten für eine Gerichtsverhandlung. In diesem Fall wird der Gutachter auch von einem Gericht bestellt, um in dem entsprechenden Verfahren Sachverhalte aufklären zu können oder eine Einschätzung zu geben.