Ab- & Trinkwasser
Gefährden Analyse für Trinkwasser
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Erstellen von Gefahrenanalysen gemäß der Trinkwasserverordnung
1. Dokumentenprüfung
Hierzu gehören Unterlagen zur Planung, Ausführung der Trinkwasserinstallation (Installationspläne), Betriebsbücher, Wartungsprotokolle, Unterlagen zum Brandschutz etc. Dies geht im Allgemeinen sehr schnell, da die Unterlagen in der Praxis eher selten vorliegen. Aufzeichnungen über bereits vorliegende Ergebnisse von hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen stehen hingegen meist zur Verfügung. Diese müssen mit ausgewertet und in die Gesamtbetrachtung eingebunden werden.
2. Überprüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T.
Dazu muss die bestimmungsgemäße Nutzung der Trinkwasserinstallation im Gebäude unter Berücksichtigung der Unterlagen, Aufbau etc. dokumentiert werden. Wenn die notwendigen Unterlagen nicht vorliegen, sind diese auf jeden Fall später noch zu erstellen. Für den Jetztfall sind die notwendigen Informationen durch Befragungen und
Inaugenscheinnahme der Anlage zu besorgen. Dabei ist die Installation auch auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) hin zu überprüfen.
3. Überprüfung wichtiger Betriebsparameter
Hierbei geht es insbesondere um die Temperatur an endständigen Entnahmestellen, im gesamten Zirkulationssystem und in der Warmwasserbereitung. Die Vorgaben sind in
der DIN 1988 sowie dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 beschrieben. Des Weiteren können das Wissen um den Volumenstrom und die Fließgeschwindigkeit in Zirkulationsleitungen sehr hilfreich sein. Entsprechende Messtechnik wird beispielsweise von Kemper angeboten
4. Veranlassung der Durchführung einer weitergehenden Untersuchung gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551
Diese Untersuchung ist zwingend erforderlich zur Eingrenzung der
tatsächlichen Kontaminationsquelle. Hier werden auch Proben an stagnierenden Strecken wie beispielsweise an Sammelsicherungen oder Membranausdehnungsgefäßen genommen. Es wird empfohlen, die für die weitergehende Untersuchung
vorgesehene zusätzliche Beprobung im PWC (Trinkwasser kalt) grundsätzlich bereits bei der orientierenden Untersuchung vorzunehmen. So kann eine Kontamination aus dieser Richtung frühzeitig identifiziert werden. Die Tabellen 1a und 1b des DVGW W 551 enthalten sowohl Vorgaben zu den erforderlichen Schritten einschließlich Untersuchungen als auch Fristen für deren Umsetzung.
5. Gesamtbewertung, Zusammenführung der Ergebnisse und Befunde sowie Ableitung von Maßnahmen (Gefährdungsanalyse)
Die Gesamtbewertung erfolgt über die Einzelanalyse der verschiedenen Auffälligkeiten. Diese Auffälligkeiten können mit der Risikomatrix bewertet werden. Dabei wird
einerseits Risikopotenzial für die menschliche Gesundheit, andererseits die Auswirkung des Mangels auf die Trinkwasserqualität bewertet. Hier noch einmal die Begriffsbestimmung aus der TrinkwV: Im Sinne der TrinkwV ist „Gefährdungsanalyse“ die systematische Ermittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit sowie von Ereignissen oder Situationen, die zum Auftreten einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch eine Wasserversorgungsanlage führen können, unter Berücksichtigung:
Gefährdungsanalyse
Legionellen
Legionärskrankheit (Legionellose)