Ab- & Trinkwasser

Gefährden Analyse für Trinkwasser

Mein Profil:

Geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik (TGA) Sachkundiger für Gefährdungsanalysen nach § 16 Abs. 7 TrinkwV
Präventionsberatung zur Sicherstellung von hygienisch und technisch einwandfreien Trinkwasser-Installationen durch. Bewertung im Zusammenhang mit den verschärften gesetzlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik durch einen Sachverständigen für Trinkwasser
Messung von Temperaturen im Kalt- und Warmwassernetz im Hinblick auf die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte Messen der Volumenströme und Rohrgeschwindigkeiten mit Ultraschall. Bewerten der Rohrnetzhydraulik, des hydraulischen Abgleichs bei zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen mit Zirkulation und der Wassererwärmung Standortfestlegung von Probenahmestellen Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 Begleitung der fachgerechten Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme der Trinkwasser-Installation bei Betriebsstilllegung

Erstellen von Gefahrenanalysen gemäß der Trinkwasserverordnung

Wird bei einer Legionellenprüfung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen (KBE = koloniebildende Einheiten) in 100 ml Trinkwasserprobe überschritten, so hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage gemäß § 16 Absatz 7 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine Gefährdungsanalyse für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasserinstallation zu erstellen. Er führt die Gefährdungsanalyse durch oder lässt sie durchführen. Über das Ergebnis und sich daraus eventuell ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage die betroffenen Verbraucher unverzüglich zu informieren.

1. Dokumentenprüfung

Hierzu gehören Unterlagen zur Planung, Ausführung der Trinkwasserinstallation (Installationspläne), Betriebsbücher, Wartungsprotokolle, Unterlagen zum Brandschutz etc. Dies geht im Allgemeinen sehr schnell, da die Unterlagen in der Praxis eher selten vorliegen. Aufzeichnungen über bereits vorliegende Ergebnisse von hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen stehen hingegen meist zur Verfügung. Diese müssen mit ausgewertet und in die Gesamtbetrachtung eingebunden werden.

2. Überprüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T.

Dazu muss die bestimmungsgemäße Nutzung der Trinkwasserinstallation im Gebäude unter Berücksichtigung der Unterlagen, Aufbau etc. dokumentiert werden. Wenn die notwendigen Unterlagen nicht vorliegen, sind diese auf jeden Fall später noch zu erstellen. Für den Jetztfall sind die notwendigen Informationen durch Befragungen und
Inaugenscheinnahme der Anlage zu besorgen. Dabei ist die Installation auch auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) hin zu überprüfen.

3. Überprüfung wichtiger Betriebsparameter

Hierbei geht es insbesondere um die Temperatur an endständigen Entnahmestellen, im gesamten Zirkulationssystem und in der Warmwasserbereitung. Die Vorgaben sind in
der DIN 1988 sowie dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 beschrieben. Des Weiteren können das Wissen um den Volumenstrom und die Fließgeschwindigkeit in Zirkulationsleitungen sehr hilfreich sein. Entsprechende Messtechnik wird beispielsweise von Kemper angeboten

4. Veranlassung der Durchführung einer weitergehenden Untersuchung gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551

Diese Untersuchung ist zwingend erforderlich zur Eingrenzung der
tatsächlichen Kontaminationsquelle. Hier werden auch Proben an stagnierenden Strecken wie beispielsweise an Sammelsicherungen oder Membranausdehnungsgefäßen genommen. Es wird empfohlen, die für die weitergehende Untersuchung
vorgesehene zusätzliche Beprobung im PWC (Trinkwasser kalt) grundsätzlich bereits bei der orientierenden Untersuchung vorzunehmen. So kann eine Kontamination aus dieser Richtung frühzeitig identifiziert werden. Die Tabellen 1a und 1b des DVGW W 551 enthalten sowohl Vorgaben zu den erforderlichen Schritten einschließlich Untersuchungen als auch Fristen für deren Umsetzung.

5. Gesamtbewertung, Zusammenführung der Ergebnisse und Befunde sowie Ableitung von Maßnahmen (Gefährdungsanalyse)

Die Gesamtbewertung erfolgt über die Einzelanalyse der verschiedenen Auffälligkeiten. Diese Auffälligkeiten können mit der Risikomatrix bewertet werden. Dabei wird
einerseits Risikopotenzial für die menschliche Gesundheit, andererseits die Auswirkung des Mangels auf die Trinkwasserqualität bewertet. Hier noch einmal die Begriffsbestimmung aus der TrinkwV: Im Sinne der TrinkwV ist „Gefährdungsanalyse“ die systematische Ermittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit sowie von Ereignissen oder Situationen, die zum Auftreten einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch eine Wasserversorgungsanlage führen können, unter Berücksichtigung:

der Beschreibung der Wasserversorgungsanlage von Beobachtungen bei der Ortsbesichtigung von festgestellten Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik von sonstigen Erkenntnissen über die Wasserbeschaffenheit, die Wasserversorgungsanlage und deren Nutzung sowie von Laborbefunden und deren örtlicher Zuordnung.

Gefährdungsanalyse

Erstellen von Gefährdungsanalysen gemäß TrinkwV, UBA-Empfehlung und VDI- Richtlinie bei Grenzwertüberschreitungen für biologische und chemische Parameter, Einleiten direkter Gefahrenabwehr Erkennen von Stagnations- und Totstrecken Erstellen von Temperaturprofilen Ermitteln von Ursachen für Korrosion metallischer Werkstoffe sowie Trübung, Färbung, Geruch und geschmacklicher Veränderung von Trinkwasser in der Hausinstallation

Legionellen

Legionellen sind ohne nennenswertes Infektionsrisiko für den Menschen im Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie in Pflanzen nachweisbar. Mit dem Trinkwasser der zentralen Wasserversorgung gelangen sie in sehr geringen Konzentrationen in die Hausinstallationen. Für eine günstige Vermehrung in der häuslichen Trinkwasser-Installation benötigen Legionellen:
Wassertemperaturen: ab 25°C bis 56°C Nährstoffe: Gelöste Stoffe im Wasser und organische Werkstoffe Zusammenwirken mit anderen Mikroorganismen Zeit
Legionellen können in verschiedenen Amöben überleben, sich dort vermehren und vor Umwelteinflüssen (thermische und chemische Desinfektion) beschützen lassen. Mit einer hohen Legionellen Konzentration ist immer dann zu rechnen, wenn Trinkwasser mit ungestört langer Verweilzeit in Rohrleitungen stagniert. Weitere Infektionsquellen sind raumlufttechnische Anlagen, Rückkühlwerke, Freizeitbäder, Whirlpools und Dentaleinheiten (Zahnarztstühle).

Legionärskrankheit (Legionellose)

Die Legionärskrankheit, oder Legionellen-Pneumonie, ist eine Form der Lungenentzündung. Sie kann sich durch Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, schweres Krankheitsgefühl und hohes Fieber äußern. Dabei kann es auch zu Durchfall oder Verwirrtheitszuständen kommen. Die unbehandelte oder falsch behandelte Lungenentzündung verläuft häufig schwer, bei korrekter Behandlung bestehen gute Heilungsaussichten.

Trinkwasserberechnung nach DIN 1988-300

Bei dem Berechnungsverfahren aus der DIN 1988-300 handelt es sich um eine differenzierte Rohrnetzberechnung. Im Wesentlichen wurde hierbei für die Dimensionierung von Kalt- und Warmwasserleitungen, das Berechnungsverfahren aus der Vorgängernorm 1988-33 übernommen.

Abwasserberechnung nach DIN 1986-100

Die in Deutschland maßgebende Norm DIN 1986-100 gilt nach wie vor für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung, d.h. bis zur Grundstücksgrenze die DIN EN 752. Baurechtlich bildet die Grundstücksgrenze in Deutschland die Grenze. Für den öffentlichen Bereich gilt zwischen der Bauordnung und dem öffentlichen Bereich.

Volumenstrom Messungen mit Ultraschall (Zerstörungsfrei für Rohrleitung)

Untersuchungen der Zirkulation, Heizung Vor- und Rücklauf und andere Medien) Zerstörungsfreie Bestimmung von Strömungsgeschwindigkeiten, einschließlich Wärmemengenmessung